kommunikatives Verhalten vor dem Internationalen Militärtribunal in
Nürnberg oder vor anderen Gerichten ist aus den veröffentlichten
Protokollen rekonstruierbar.
Die Schuld der Frankfurter Angeklagten ist aufgrund der
unterschiedlichen Sozialstruktur zwischen ihnen und den Funktions-
und Entscheidungsträgern des nationalsozialistischen Regimes und
ihrer unterschiedlichen Position im System eine andere. Die Schuld
der so genannten Hauptkriegsverbrecher von Nürnberg z.B. heißt
(u.a.) ,Verbrechen gegen die Humanität'. Die derselben
Verbrechenskategorie zugehörende Schuld der Frankfurter Angeklagten
dagegen ist konkretisiert zu verbrecherischen Taten, begangen an
identifizierbaren, zumindest ungefähr quantifizierbaren Opfern.
Diese sich aus der Sozial- und hierarchischen Struktur ergebenden
Unterschiede dieser beiden Tätergruppen lassen Unterschiede des
kommunikativen bzw. responsiven Verhaltens der Angeklagten bei
Gericht erwarten. Deshalb werden gelegentlich Handlungsmuster der
Frankfurter Angeklagten mit denen der höheren Chargen, etwa der
Nürnberger Hauptkriegsverbrecher, der angeklagten Generäle oder des
in Nürnberg vernommenen Auschwitz-Kommandanten Höß, verglichen. Die
Frage, ob und inwiefern sich das kommunikative Verhalten
nationalsozialistischer Gewaltverbrecher aufgrund ihres Status in
der NS-Hierarchie unterscheidet, wird daher, an ausgewählten
Beispielen, beantwortet.
Gegenstand des folgenden Beitrags ist also das kommunikative,
responsive Verhalten der Angeklagten: das Redeverhalten der in
Frankfurt angeklagten Auschwitz-Beteiligten im Sinn von
"argumentative[n] Kämpfe[n]" (Ehlich 1998: 277). Es ist dies ein
pragmatischer Ansatz, um Muster und Funktionen des kommunikativen,
responsorischen Verhaltens der Frankfurter Angeklagten zu
rekonstruieren. Damit wird ein Beitrag zur nachkriegsdeutschen
Diskurs- resp. Kommunikationsgeschichte, speziell zum Schulddiskurs
nach 1945 (vgl. Kämper 2005), im institutionellen Kontext
forensischer Kommunikation geleistet.
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