Wortlaut:
"'Nach einem Himmler-Erlass sind alle Männer über 14 Jahre zu
erschiessen, die in Häusern mit weissen Fahnen angetroffen werden.
Die Erschiessung ist in den Lauer'schen Gärten vorzunehmen.'"
(II/630)
Die Polizisten begeben sich mit den Opfern zu den Lauer'schen
Gärten. Dort angekommen, erteilt Böse den Befehl hineinzugehen und,
so Böse in der Verhandlung, er habe hinzugefügt: "nur so formlos
erschiessen" (II/631) - ein Zusatz, den er in der Hauptverhandlung
dem Gericht erfolglos deutet als "lediglich pro Forma erschiessen,
das heisst in die Luft feuern" (ebd.). Er selbst geht weiter zum
Polizeipräsidium, wo ihm dann später Polizeimeister Hecker die
Ausführung der Tat meldet. Eine Äußerung auf diese Meldung hat Böse
nicht abgegeben, sondern, wie Hecker zu Protokoll gab, "'nur ernst
geschaut'." (II/632)
Soweit der Tathergang. Er wurde rekonstruiert im Verlauf der
Hauptverhandlungen von zwei Prozessen, die sich mit dieser Tat
beschäftigt haben. Dieser Verlauf ist in den Urteilsbegründungen
dieser Verhandlungen niedergeschrieben.
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