Aus: Rechtlich relevante Lexik im GWDS
[Großes Wörterbuch der deutschen Sprache]
(2003)
Die Darstellung rechtlich relevanten Wortschatzes in einem
allgemeinsprachlichen Wörterbuch wie dem GWDS ist einerseits die
lexikographische Behandlung des rechtssprachlichen Teilwortschatzes,
insofern er als Teilsystem des Gesamtsystems der deutschen Sprache
in andere Teilwortschätze und in die Allgemeinsprache diffundiert
(vice versa). Sie ist anderseits die Abgrenzung eines eigenen in
sich heterogenen Ausdrucks- und Bedeutungssystems und damit der
Versuch, Expertenwissen lexikographisch derart aufzubereiten, dass
es einem Laienbenutzer vermittelbar und verständlich wird.
Im ersten Abschnitt wird die lexikographische Bearbeitung des
anders- bzw. nichtmarkierten Rechtswortschatzes kommentiert (2.1),
im zweiten Abschnitt folgt eine kritische Betrachtung der, der
Domäne des Rechtswesens durch Markierung zugeordneten Lexik unter
dem Gesichtspunkt größerer bzw. geringerer Terminologiehaftigkeit.
Dazu wird unterschieden zwischen dem allgemeinsprachlichen
Wortschatz der Rechtssprache einerseits (2.2.1) und dem
rechtssprachlichen Wortschatz der Allgemeinsprache anderseits
(2.2.2).
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