Aus: "Übergesetzliches Recht".
Reflexionen nationalsozialistischen
Unrechts in der frühen Nachkriegszeit
(2002)
Einführung
"[Er] tat nicht mehr als .. ein Sachbearbeiter tut, auf dessen
Schreibtisch ein ihn nicht betreffendes Schriftstück gelangt" - er
gibt dieses weiter. Aber "nicht in jeder Weitergabe eines Vorgangs
[ist] eine Förderung [zu sehen]", ja "gerade aus der Weitergabe ..
ergibt sich das Fehlen des Willens, diesen Vorgang zu fördern"
(260/1950; VIII 9).
Meine Damen und Herren, diese Formulierungen aus einer
Urteilsbegründung des Jahres 1950 bestätigen unser Bild von der
Rechtsprechung der frühen Bundesrepublik, Rechts- und Zeithistoriker
haben es fixiert: Es herrschte "ein[..] ziemlich breite[r] Konsens,
die Vergangenheit ruhen zu lassen" und die allgemeine "Auffassung,
die juristische Bewältigung der Vergangenheit sei durch die Prozesse
der Besatzungszeit abgeschlossen .. Die Stimmung war eher für einen
Schlußstrich unter die Vergangenheit". Die Geschichtsschreibung hat
die "Unfähigkeit, in rechtlichen Formen Trauerarbeit zu leisten" und
"eine Fülle von Abwehrmechanismen, die die Gestalt juristischer
Konstruktionen annahmen", festgestellt ebenso wie die
"Wiederherstellung des nationalsozialistischen Justizapparats und
der Interpretationseliten der Diktatur". Das Scheitern der
Entnazifizierung sei hier als Grund zu veranschlagen und der
lustlosen Verfolgung von NS-Gewalttaten gäben die Amnestiegesetze
von 1949 und 1954 legitimierenden Ausdruck der bundesdeutschen
Haltung zu Nazi-Unrecht.
Die Lektüre von Urteilsbegründungen zu Verfahren, die
nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben,
bestätigt dieses Bild - einerseits. Andererseits liefern aber Tat-
und Täterprofile der ersten Nachkriegsjahre das Bild entschlossener
Purifizierung:
"Vaterlandsliebe ist gewiss unerlässliche Voraussetzung für den
Bestand des deutschen Volkes; sie besitzt .. in ihrem Sinne handelt
.. der die wirklichen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht
verkennt .. Massnahmen zu ergreifen bereit ist, die den Allzuvielen
nicht gefallen mochten, die sich leider von dem verflossenen Regime
nicht so entschlossen absentiert haben, wie es die ehrenvolle
deutsche Vorvergangenheit erfordert hätte. .. Wahre Pflichterfüllung
gegenüber Deutschland [hätte] darin bestanden .., den Kampf gegen
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